Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Preise
verstehen sich in CHF, exkl. MwSt. Die Preisangaben unserer Listen können jederzeit ohne
vorherige Anzeige geändert werden. Zur Anwendung kommen die zur Zeit der Ablieferung gültigen Preise.
2. Liefertermine
einzuhalten ist unser erstes Bestreben. Lieferverzögerungen berechtigen nicht zur Annullierung des Auftrages. Betriebsstörungen, Materialmangel, Arbeitsausfälle, sowie Störungen höherer Gewalt entbinden von Termineinhaltung. Irgendwelche Forderungen bei verspäteter Lieferung können nicht gestellt werden und werden als solche nicht anerkannt.
3. Lieferart
ist vom Besteller anzugeben. Bei Nichtangabe wird die Speditionsart von uns gewählt.
4. Verpackung und Transport
werden generell zu Selbstkosten berechnet.
5. Versand
aller Güter (auch bei Franko-Lieferung) erfolgt auf Gefahr des Empfängers.
Allfällige Transportschäden sind unverzüglich der abliefernden Transportgesellschaft zu melden.
Bei äusserlich erkennbarer Beschädigung (auch durch Wasser oder Verlust) muss der Schaden bei
Warenannahme auf dem Lieferpapier mit der Empfangsbestätigung bescheinigt werden.
Dieser Vermerk muss eine Aussage über die Art der Beschädigung ausweisen, nur die Klausel
«Ware mit Vorbehalt angenommen» ist für Haftungsansprüche nicht zureichend.
Für Transportschäden wird kein kostenloser Ersatz geliefert.
6. Zahlungsbedingungen
sind: 30 Tage netto dato Faktura. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Überweisungsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Für verspätete Zahlung verrechnen wir ab
60. Verfalltag, dato Faktura, Verzugszins. (KK-Zins ZKB plus 1%). Die Zahlung verfallener Beträge darf aus keinem Grund verweigert werden. Hält der Käufer die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein oder wird er zahlungsunfähig, werden sämtliche Guthaben ohne Rücksicht auf vereinbarte Termine als verfallen betrachtet und sofort eingefordert.
7. Reklamationen
betreffend Ausführung, Stückzahl und dergleichen können nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden. Unstimmigkeiten von Lieferungen berechtigen nicht zu deren Rückgabe zur Gutschrift.
8. Als Erfüllungsort
gilt in allen Fällen das Domizil des Verkäufers.